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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Feder und Vieh

Inhaberin Leonie Höhne, An der Lied 27, 59469 Ense

Fachkraft für Tiergestützte Intervention

 

  • nachfolgend „Auftragnehmerin“ genannt

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§ 1 Vertragsparteien; Vertragsgegenstand

Die Auftragnehmerin wird durch den Auftraggeber / die Auftraggeberin beauftragt, die im Angebot beschriebenen Aufgaben und Tätigkeiten aus den Kompetenzbereichen der Auftragnehmerin zu übernehmen.

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§ 2 Leistungsumfang

Die Auftragserteilung erfolgt auf Basis des Angebotes (Prospekt, Homepage, Preisliste etc.) führt zum Abschluss eines „selbstständigen Dienstvertrages“ im Sinne der §§ 611 ff BGB“.

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§ 3 Art der Leistungserbringung

Die Erbringung der vereinbarten Dienste erfolgt am Betriebssitz der Auftragnehmerin bzw. ggf. auch an dem Ort, den der Auftraggeber dazu bestimmt. Soweit einer Durchführung einer Dienstleistung an dem im Angebot oder in der Auftragsbestätigung benannten Ort entgegensteht, dass im Rahmen von den Bundesländern erlassener so genannter Allgemeinverfügungen oder sogar als Folge einer behördlichen Einzelanordnung die Dienstleistung am vereinbarten Ort nicht erbracht werden kann erfüllt die Auftragnehmerin ihre Dienstpflicht an einem Ort, der insoweit Beschränkungen nicht unterliegt und für die Vertragsparteien zumutbar ist

Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, die vereinbarten Dienste persönlich zu erbringen. Soweit bei Auftragserteilung vereinbart kann sie die Erfüllung der Pflichten aus dem Dienstvertrag allerdings auch auf Angestellte oder selbstständige KollegInnen delegieren.

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§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Die Höhe der Vergütung der Auftragnehmerin ist dem Angebot (siehe dazu §2) entnehmbar. „Vergütung“ bezieht sich hier auf das reine Honorar. Soweit im Angebot genannt bzw. bei Auftragserteilung vereinbart kommen die Kosten für Hin- und Rückreise zum / vom Veranstaltungsort hinzu. Sie orientieren sich an den Regeln des Bundesreisekostengesetzes (BRKG). Bei Fahrtzeiten von mehr als zwei Stunden je Strecke fallen je angefangener weiterer Stunde Reisezeit € 25,00 als zusätzliche Vergütung zum vereinbarten Honorar an.

  2. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt ohne Abzug und inkl. der Umsatzsteuer (soweit die Auftragnehmerin zu deren Erhebung verpflichtet ist) zahlbar.

  3. Soweit nach erfolgter Beauftragung die vereinbarte Dienstleistung – unabhängig von den Gründen – nicht mehr erbracht werden soll und insoweit eine Absage / Kündigung durch den Auftraggeber erfolgt gilt folgende Regel:

  1. Erfolgt die Absage später als 14 Tage vor dem Leistungstag werden 25% des vereinbarten Honorars fällig

  2. Bei einer Absage bis zu 7 Tagen vor dem Leistungstag besteht der Anspruch auf das vereinbarte Honorar mit 50%

  3. Sollte die Absage später als 3 Tage vorher erfolgen sind es 100%

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§ 5 Urheberrechte

Soweit die Auftragnehmerin im Rahmen der von ihr übernommenen Dienstpflicht Materialien wie Scripte, Schaubilder, eigene Medien und Begleitmaterialien einsetzt wird das Nutzungsrecht ausschließlich für den internen Gebrauch des Auftraggebers gewährt.

Die Nutzung im Sinne einer Vervielfältigung, Ausstellung, Veröffentlichung oder öffentlichen Zugänglichmachung ist nicht gestattet. Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) gilt insoweit uneingeschränkt hinsichtlich des Urheberpersönlichkeits- wie auch des Urheberverwertungsrechtes.

 

 

§ 6 Haftung

Eine Haftung der Auftragnehmerin tritt – unabhängig vom Rechtsgrund – nur in Fällen grober Fahrlässigkeit oder eines Vorsatzes ein.

  1. Dies gilt auch für den Fall der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht).

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§ 7 Datenschutz

Zum Schutze des*der Klient*in werden, die übermittelten persönlichen Daten nur für die Ausführung der jeweiligen Anforderung verwendet und mit Sorgfalt behandelt. Die Daten werden intern gespeichert, um den Fortschritt und den Nutzen der tiergestützten Behandlungseinheit zu dokumentieren. Es bedarf einer schriftlichen Schweigepflichtsentbindung, um Behandlungsberichte an Dritte (Bsp. Ärzt*in, Zusatzversicherung, Betreuer*in etc.) weitergeben zu können. Es besteht jederzeit die Möglichkeit, der weiteren Nutzung schriftlich zu widersprechen. Die Daten werden ohne Einverständnis nicht an Dritte weitergegeben.

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§ 8 Aufrechnung

Der Auftraggeber kann eigene Forderungen gegenüber solchen der Auftragnehmerin nur dann aufrechnen, wenn diese Forderung von der Auftragnehmerin unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel besteht.

 

 

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§ 9 Erfüllungsort; Gerichtsstand

  1. Bezüglich des Erfüllungsortes gelten die Bestimmungen des § 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  2. Gerichtsstand ist das Amtsgericht in 59457 Werl

 

 

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§ 10 Schlussbestimmungen und „Salvatorische Klausel“

  1. Für den Vertragsschluss gilt deutsches Recht

  2. Änderungen des Angebotes jedweder Art bedürfen der Schriftform

  3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder sollte sich ergeben, dass eine wesentliche Lücke bei den Regelungsbedürfnissen besteht, so sollen die sonstigen Regelungen im Vertrag davon nicht berührt sein und weiterhin gelten. In diesem Falle werden die vertragschließenden Parteien die ungültige oder fehlende Regelung durch eine rechtlich zulässige Bestimmung ersetzen, die dem von den Parteien angestrebten gemeinsamen Zweck am nächsten kommt.

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